AGB

wildag logosAllgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Ausschliessliche Geltung
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen anerkennt Absaugtechnik Wild AG nicht, es sei denn, dass hierüber eine schriftliche Vereinbarung vorliegt.

2. Allgemeines
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte, eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch unseren Versand und die Rechnungsstellung zustande. Mit der Annahme der Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Bestellungen sind für die Absaugtechnik erst verbindlich, wenn die Annahme bestätigt wird. Irrtümer und Druckfehler bei Preisen und technischen Angaben sowie Modelländerungen bleiben vorbehalten.

3. Preise
Die Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich Transport- und Verpackungskosten, ausser es sind andere Bedingungen aufgeführt. In den Preisen ist die MwSt nicht enthalten. Die Absaugtechnik Wild AG behält sich eine Preisanpassung infolge konkreter Kosteneinschätzungen (z.B. Lohn- und Materialkosten, Energie usw.) vor.

4. Zahlung
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Die Absaugtechnik Wild AG ist berechtigt einen Verzugszins in Höhe von 5% zu fordern. Erfolgt nach der 2. Mahnung keine Zahlung wird eine Mahngebühr von Fr. 20.-- erhoben.

5. Lieferzeit
Die vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Erhalt der Bestellung. Sollte ein Artikel nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sein, erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Bei Teillieferungen wird auch der voraussichtliche Termin aufgeführt. Bei höherer Gewalt wie Unwetter, Unfälle, Krankheiten, u.ä. wird die Lieferfrist in jedem Fall verlängert. Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in diesen und allen anderen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Nachfrist ausgeschlossen.

6. Materialrücksendungen
Materialrücksendungen aufgrund von Fehlbestellungen des Kunden bedürfen der Einwilligung der Absaugtechnik Wild AG und können nur erfolgen, sofern das Material sich in einwandfreiem Zustand befindet und von der Absaugtechnik Wild AG normalerweise auf Lager gehalten wird d.h. es sich nicht um einen kundenspezifischen Artikel handelt. Porto und Verpackung gehen in jedem Fall zulasten des Kunden. Eine Lieferschein- oder Rechnungskopie muss beiliegen.

7. Transport
Die Ware wird grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Empfängers versandt. Bitte prüfen Sie umgehend bei Erhalt die Ware auf Beschädigungen (auch an der Verpackung). Eventuelle Beschädigungen sind bei der Übergabe auf dem Frachtbrief zu vermerken. Quittieren Sie keinen fehlerfreien Erhalt der Ware, wenn Sie Beschädigungen feststellen. Eine spätere Reklamation können wir nicht anerkennen.

8. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Übergabe der Sache gerügt werden.

9. Gewährleistungsbestimmungen
Wir gewähren bezüglich unserer Leistungen und Produkte eine sorgfältige Ausführung. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Rechnungsstellung.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den betriebsgewöhnlichen Verschleiss bzw. die normale Abnutzung. Defekte Teile können zur Prüfung durch den Vorlieferanten an uns eingeschickt werden. Bei Materialfehlern oder Verarbeitungsfehlern werden die Teile kostenlos ersetzt, soweit diese Fehler vom Vorlieferanten anerkannt werden.

Die Garantieleistung bezieht sich jeweils auf den kostenlosen Ersatz des schadhaften Teils, nicht jedoch auf die Ausbaukosten, den Einbau oder die Transportkosten.

Wenn ein komplettes Gerät beanstandet wird, ist es frachtfrei an uns einzusenden. Werden Pumpe, Gebläse oder Motor beanstandet, müssen diese Teile unzerlegt und ungereinigt eingeschickt werden.

Die Garantie erlischt, wenn der Liefergegenstand durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, ausgenommen der Hersteller bewilligt deren Einbau und Veränderungen.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum der Absaugtechnik Wild AG.

11. Abnahmeverpflichtungen
Rahmenverträge, Abrufaufträge, Mengenkontrakte usw. müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes vollumfänglich bezogen werden. Bei Abnahmeverzug werden die Kosten für Lager- / Kapitalverzinsungen in Rechnungen gestellt.

12. Gerichtstand
Gerichtstand ist der Sitz der Absaugtechnik Wild AG.

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